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Transponder sind für Segelflieger und Ballone noch immer freiwillig, obwohl es in den letzten Jahren immer wieder zu Beinahe-Kollisionen mit anderen Flugzeugen kam (saldo 4/2021). Bald gibt es eine Ausnahme: Am 24. März tritt im Anflugsektor der Flughäfen St. Gallen-Altenrhein und Friedrichshafen eine Zone in Kraft, in die auch Segelflieger und Ballonfahrer grundsätzlich nur mit eingeschaltetem Transponder einfliegen dürfen. Eine Transponderpflicht für die ganze Schweiz wurde schon mehrmals vergeblich gefordert. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt kam den Segelfliegern jetzt auch bei der Zone bei Altenrhein entgegen: Es hatte die Einführung der Transponderpflicht um ein Jahr verschoben und die Zone im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen verkleinert.
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