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Monika Müller aus Frauenfeld und ihre Tochter trainierten seit 2012 im Fitnesscenter Viva für Frauen. Das Center stand ausschliesslich Frauen offen. Im März 2015 erhielten die rund 150 Kundinnen ein Schreiben der Eigentümerin S-Event GmbH: Das Studio werde aus wirtschaftlichen Gründen per sofort geschlossen. Die Kundinnen könnten aber künftig im Partnerstudio in Winterthur trainieren.
Das war Monika Müller und anderen Kundinnen zu weit entfernt. Sie forderten ihr Geld anteilsmässig zurück. Eine Antwort erhielten sie nie. Sechs Wochen nach der Schliessung hiess es, die Kundinnen könnten auch in einem gemischtgeschlechtlichen Studio in Frauenfeld trainieren. Das lehnten Monika Müller und ihre Tochter ab. Zu Recht: Gemäss den Allgemeinen Vertragsbedingungen hatten sie das Recht, das Studio für die Dauer des Vertrages zu nutzen. Nur im Fall von kürzeren Schliessungen von maximal zwei Wochen hätten sie keinen Anspruch auf eine Rückvergütung gehabt.
Professor Markus Müller-Chen von der Universität St. Gallen bestätigt: «Die Kundinnen haben Anspruch auf Rückerstattung der zu viel bezahlten Monate.» Sie hätten bewusst ein Studio nur für Frauen gewählt – das sei ein wesentlicher Vertragsbestandteil. Es könne von ihnen nicht verlangt werden, in einem Studio mit Männern zu trainieren. Auch das Studio in Winterthur sei nicht zumutbar.
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Gilt auch für Ftinesscenter während Corona-Schliessung
Gemäss Konsumentenschutz gilt dies auch für die Schliessung während Corona. D.h. das Fitnesscenter musss für 45 Tage das Geld zurück erstatten.