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Den Steuerpflichtigen bleiben in der Regel 30 Tage Zeit, um die Steuerrechnung zu bezahlen. Daran sollte man sich unbedingt halten – sonst kann es teuer werden. Denn nach Ablauf der Zahlungsfrist sind Verzugszinsen geschuldet. Sie fallen je nach Kanton unterschiedlich hoch aus.
Spitzenreiter ist der Kanton Neuenburg. Er verlangt 8 Prozent Verzugszins auf den geschuldeten Steuerbetrag. Das macht bei einer Verspätung von drei Monaten und einer Steuerschuld von 5000 Franken immerhin 100 Franken aus.
Wer im Baselbiet oder im Kanton Luzern die Frist verpasst, schuldet dem Fiskus 6 Prozent Verzugszins. Im Kanton Zürich sind es 4,5 Prozent. 3 Prozent verlangen die Kantone Bern, Freiburg, Solothurn und der Bund. Einigermassen günstig davon kommen Spätzahler hingegen in den Kantonen Tessin und Genf mit Verzugszinsen von 2,5 und 2,6 Prozent. Bürgerfreundlich ist der Kanton Zug. Er verlangt keinen Verzugszins.
Im Gegenzug profitieren die Steuerpflichtigen aber kaum, wenn sie den geschuldeten Steuerbetrag zum Voraus bezahlen. Am grosszügisten ist noch der Kanton Appenzell Innerrhoden mit einem Guthabenzins von 1 Prozent. In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Schwyz, Uri und Zürich sind es immerhin 0,5 Prozent. Knausrig sind die Kantone Bern, Freiburg, Graubünden, Luzern, Solothurn, Wallis: Wer früh zahlt, erhält dort keinen Zins.
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