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Bis spätestens am 15. Juli müssen Schweizer Fonds den Anlegern ein neues Dokument zur Verfügung stellen. Der offizielle Name dafür: «Wesentliche Anlegerinformationen.» Oft wird auch die englische Abkürzung KIID gebraucht. Was die Fondsgesellschaften angeben müssen, ist genau vorgeschrieben:
- Besonders wertvoll sind die Angaben über Kosten, welche die Fondsverwaltung einem Fonds belastet. Sie drücken auf die Rendite. Nicht fehlen darf auch der Hinweis, dass es neben den offengelegten auch versteckte Kosten gibt. Dazu gehören die Transaktionskosten. Sie fallen an, wenn der Fonds Fremdwährungen, Obligationen, Aktien oder andere Wertschriften kauft und verkauft.
Aktiv verwaltete Fonds stehen schon bei den offen deklarierten Kosten viel schlechter da als die Indexfonds. Da sie in der Regel auch noch häufiger handeln und somit höhere versteckte Transaktionskosten verursachen, sind sie noch teurer, als es auf den ersten Blick den Anschein macht.
- Die zweite wertvolle Information: Die jährlichen Renditen des Fonds in der Vergangenheit – und dies auf zehn Jahre zurück, sofern es den Fonds schon so lange gibt. So erkennt man zum Beispiel, ob ein Fonds im Finanzkrisenjahr 2008 stark einbrach und sich allenfalls bis heute noch nicht ganz erholt hat.
- Risiken: Die Fondsgesellschaften neigen dazu, Risiken herunterzuspielen. In den «Wesentlichen Anlegerinformationen» müssen sie ehrlich darüber Auskunft geben.
Zusätzliche Informationen finden Anleger in den Faktenblättern der Fonds, auch Monatsberichte genannt. Sie werden durch die «Wesentlichen Anlegerinformationen» nicht überflüssig. Anleger, die sich für Fonds interessieren oder bereits welche besitzen, tun gut daran, beide Unterlagen zu lesen.
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