Private Liegenschaftenverkäufer oder Makler stellen jeweils Dokumentationen zur angebotenen Immobilie zusammen. Diese enthalten Angaben aus dem Grundbuch und in der Regel auch Grundrisspläne und Fotos.

Doch Vorsicht: Solche Dokumentationen sind oft mehr Schein als Sein. Beispiele: Eine 4,5-Zimmer-Eigentumswohnung im Bezirk Arlesheim BL wird mit einer Nettowohnfläche von 155 Quadratmetern ausgeschrieben. Wer die Unterlagen genau studiert, stellt fest, dass der Makler den unbeheizten Wintergarten (15 m2) zur Nettowohnfläche zählt – entgegen den Regeln des Bundesamts für Wohnungswesen.

Ein anderer Makler bearbeitete für die Verkaufsdokumentation für ein Einfamilienhaus im Bezirk Bremgarten AG alle Fotos digital nach: Die Räume sind heller und perfekter als in Wirklichkeit. Solche Manipulationen fliegen in der Regel bei der Besichtigung des Verkaufsobjekts auf.

Banken dagegen stützen sich bei der Vergabe einer Hypothek auf die eingereichten Unterlangen. Sie berechnen den Wert der Liegenschaft falsch, wenn ein Dossier frisiert ist. Geschönte Fotos oder falsche Quadratmeterangaben können den Schätzwert rasch um 10 Prozent oder mehr in die Höhe treiben.

Das kann Folgen haben: Der Käufer bezahlt dann guten Glaubens für die Immobilie mehr, als sie wert ist. Die Bank kann den Wert bei einer späteren Neubeurteilung nach unten korrigieren. Ist dann die Belehnung zu hoch, müssen Hypothekarkunden Kapital nachschiessen.

Schützen können sich Käufer, indem sie der Bank eigene Fotos einreichen. Zudem sollten sie die Flächenangaben in den Dokumentationen immer genau überprüfen und die Räume selbst nachmessen.