Finanztipp: Beim Schenken auf die Steuern achten
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saldo 08/2023
02.05.2023
Letzte Aktualisierung:
03.05.2023
Christian Bütikofer
Gotten, Göttis, Onkel und Tanten schenken ihren Patenkindern, Nichten und Neffen gern etwas Geld. Dabei sind sie sich oft nicht bewusst, dass grössere Geldgeschenke allenfalls versteuert werden müssen – und zwar vom Empfänger. Nur direkte Nachkommen sind in der Regel davon befreit.
Die Kantone Luzern, Obwalden und Schwyz erheben keine Schenkungssteuern. In den andern Kantonen müssen Schenkungen ab einer bestimmten Mindestsumme versteuert...
Gotten, Göttis, Onkel und Tanten schenken ihren Patenkindern, Nichten und Neffen gern etwas Geld. Dabei sind sie sich oft nicht bewusst, dass grössere Geldgeschenke allenfalls versteuert werden müssen – und zwar vom Empfänger. Nur direkte Nachkommen sind in der Regel davon befreit.
Die Kantone Luzern, Obwalden und Schwyz erheben keine Schenkungssteuern. In den andern Kantonen müssen Schenkungen ab einer bestimmten Mindestsumme versteuert werden.
Diese Freigrenzen sind sehr unterschiedlich. Beispiel: Ein Geldgeschenk von 20'000 Franken vom Onkel an seine Nichte ist im Kanton Luzern steuerfrei – im Kanton Zürich hingegen fallen dafür 2000 Franken Steuern an. Bewegliche Vermögen wie Bargeld oder Wertschriften werden vom Wohnsitzkanton des Schenkers besteuert, Liegenschaften an dem Ort, an dem sie stehen. Die Rechnung schicken die Kantone jeweils den Beschenkten.
Die Höhe der Steuern für eine bestimmte Schenkung findet man mit Hilfe des Steuerrechners der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Internet heraus: Swisstaxcalculator. estv.admin.ch -> Steuerrechner -> Erbschafts- und Schenkungssteuer. Dort einfach den Wohnort des Schenkers und den Betrag eingeben.
Der Steuerrechner zeigt auch, ob die Beschenkten je nach Verwandtschaftsgrad ganz von der Schenkungssteuer befreit sind oder ob ihnen eine Steuerfreigrenze oder ein Freibetrag gewährt wird. Bleibt der Wert des Geschenks unter der Steuerfreigrenze, entfällt die Besteuerung ganz. Gilt hingegen ein Steuerfreibetrag, wird dieser vom Schenkungsbetrag abgezogen – die verbleibende Summe muss man versteuern.