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24.10.2024
Geht eine Bank in Konkurs, sind Guthaben bis 100'000 Franken pro Kunde und Bank durch das Schweizer Einlagensicherungssystem (Esisuisse) geschützt. Besser abgesichert sind seit 2023 die Inhaber von Gemeinschaftskonten. Neu wird ein Paar, eine Erben-, Stockwerkeigentümer- oder Wohngemeinschaft mit einem Gemeinschaftskonto bei einem Konkurs als ein einzelner Kunde angesehen – mit einem Anspruch auf 100'000 Franken.
Dieser Anspruch gilt zusätzlich zu den 100'000 Franken, die man allenfalls auf Einzelkonten bei derselben Bank hat. Das bedeutet: Führt zum Beispiel ein Ehepaar bei einer Bank je ein Einzelkonto und zusätzlich ein Gemeinschaftskonto, sind maximal 300'000 Franken durch die Einlagensicherung geschützt. Denn die drei Konten lauten auf drei verschiedene Namen und gelten deshalb als drei verschiedene Kunden.
Diese Regelung betrifft Privat- und Sparkonten, Festgelder, Kassenobligationen sowie Metallkonten, die auf Gold, Silber, Platin oder Palladium lauten. Für diese Metallkonten gilt der Schutz nur, wenn der Kunde laut Vertrag Anrecht auf eine Leistung in Geld hat. Aufpassen müssen Ehe- und Konkubinatspaare, die bei einer Bank ausschliesslich Gemeinschaftskonten führen. Würde die Bank Pleite gehen, erhielten sie nur 100'000 Franken. In solchen Fällen lohnt es sich für ein Paar, zusätzlich je ein eigenes Konto zu eröffnen.
Achtung: Die Einlagensicherung gilt nicht für 3a- und Freizügigkeitskonten der 2. Säule. Immerhin wird bei einem allfälligen Konkurs pro Kunde ein Betrag bis 100'000 Franken in der zweiten Konkursklasse berücksichtigt, sprich privilegiert behandelt.
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