Inhalt
19.05.2021
Ein Berner Chirurg entfernte einem Patienten ein Stück des Dickdarms. Zwei Tage später klagte der Mann trotz Schmerzmittel über Bauchweh. Der Arzt untersuchte die Blutwerte und machte eine Computertomografie. Er bemerkte nichts Auffälliges und verordnete erneut Schmerzmittel. Am nächsten Morgen lag der Patient tot im Bett. Die Obduktion ergab, dass die Naht des Darms geplatzt und der Patient an einer Bauchentzündung gestorben war. Mehrere Gutachten kamen zum Resultat, dass der Arzt die Resultate der Computertomografie falsch interpretiert hatte. Das Regionalgericht verurteilte den Chirurgen wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe. Das Obergericht Bern erhöhte die Strafe auf 50 Tagessätze zu 120 Franken. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil.
Bundesgericht, Urteil 6B_63/2020 vom 10. März 2021
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden