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17.08.2020
Ja. Sie können Ihren Strafantrag ohne weiteres zurückziehen – und zwar solange das Urteil der zweiten kantonalen Instanz noch nicht eröffnet ist. Den Rückzug können Sie schriftlich machen oder mündlich zu Protokoll geben. Der Rückzug eines Strafantrags ist endgültig.
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