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Ein Mann aus der Waadt kaufte eine Wohnung für 1,2 Millionen Franken. Laut Kaufvertrag war sie 110 m2 gross. Nach dem Einzug kamen beim Käufer Zweifel über die Grösse auf. Und tatsächlich: Ein Bauexperte stellte fest, dass die Wohnung nur 91 m2 gross ist. Das Zivilgericht in Lausanne verpflichtete den Verkäufer zur Rückzahlung von 200 000 Franken. Kantons- und Bundesgericht bestätigten den Entscheid.
Bundesgericht, Urteil 4A_535/2021 vom 6. Mai 2022
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