Eine Tessiner Mutter schloss für ihren Sohn eine Lebensversicherung über 700'000 Franken für den Invaliditätsfall ab. Der Sohn fuhr im Alter von 16 Jahren als Beifahrer mit einem Kollegen auf einem nicht eingelösten Töff. Der Kollege hatte keinen Fahrausweis. Es kam zum Unfall. Der versicherte Sohn erlitt eine Querschnittlähmung. Er verlangte von der Versicherung die Leistung. Ein Gericht in Lugano sprach ihm die 700'000 Franken zu, doch dann wies das Kantonsgericht seine Klage ab.

Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen schliessen die ­Leistung bei Fahrten «ohne die erforderlichen Bewilligungen» aus. Das sei hier der Fall.

Bundesgericht, Urteil 4A_227/2023 vom 20.1.2025