Der Fahrer eines Hummer-Geländewagens schleppte in Basel ein anderes Auto ab. An einer Kreuzung fuhr ein Velofahrer ohne Vortritt in das Abschleppseil des Wagens, stürzte und verletzte sich. Der Hummer-Fahrer liess den Velofahrer liegen und fuhr weiter. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Solothurn entzog ihm für drei Monate den Fahrausweis. Das wollte der Fahrer nicht akzeptieren. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid: Bei Fahrerflucht sind drei Monate Entzug das Minimum.

Bundesgericht, Urteil 1C_170/2023 vom 3. Juni 2024