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Ein Berner fuhr mit einem Anhänger am Auto durch den Kanton Aargau. An einer Kreuzung brach die Kupplung ab. Der Anhänger rollte über ein Trottoir und stoppte erst an einer Hausfassade. Das Bezirksgericht Kulm AG verurteilte den Mann wegen Fahrens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs. Zudem musste er den Ausweis für vier Monate abgeben.
Das Gericht argumentierte, der Lenker habe das Sicherungsseil nicht angebracht, sondern nur die Lasche über die Kupplung gelegt. Der Mann wehrte sich bis vor Bundesgericht. Ohne Erfolg: Das oberste Gericht beschied, Sicherungsseile müssten angebracht werden.
Bundesgericht, Urteil 1C_610/2022 vom 14. August 2023
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