Wer die Fahrprüfung vor 2003 machte und seither weder den Kanton wechselte noch eine ­Prüfung für eine andere Fahrzeugkategorie absolvierte, hat noch einen blauen Führerausweis. Dieser verliert jedoch per Ende ­Januar nächsten Jahres seine Gültigkeit als Bestätigungsdokument und muss um­getauscht werden. So beschloss es der Bundesrat im Jahr 2018.

Laut dem Bundesamt für Strassen (Astra) weichen die in den ­Papierausweisen auf­geführten Fahrzeug­kategorien teilweise stark von den aktuellen Kategorien ab. Dies ­verursache «erhebliche Kosten in den Datensystemen». Zudem seien die Papieraus­weise verhältnismässig einfach zu fälschen.

Betroffene müssen den Umtausch beim Strassenverkehrsamt beantragen. Beim Wechsel zum neuen Ausweis in Kreditkartenform fallen Zwangsgebühren an. ­Diese sind je nach Kanton unterschiedlich hoch: In St. Gallen etwa werden dafür 30 Franken fällig, in Zürich 35 Franken, in Luzern und Bern 45 Franken. Der TCS empfiehlt, den Tausch bald vorzunehmen, da es  Ende Jahr zu Wartezeiten bei der Produktion der Plastikausweise kommen könne.

Wer nach der Umtauschfrist mit dem ­alten Papierausweis in eine Kontrolle kommt, wird gemäss Astra jedes Mal mit 20 Franken gebüsst.

Nachtrag: Der Bundesrat hat die Frist zum Umtausch in einen Ausweis im Kreditkartenformat verlängert. Neu endet sie am 31. Oktober 2024 (bisher: 31. Januar 2024).