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19.05.2021
Zwei Frauen lebten in Genf in eingetragener Partnerschaft. Nach zwei künstlichen Befruchtungen gebar die eine Frau drei Kinder. Das Paar trennte sich und löste die eingetragene Partnerschaft auf. Das Familiengericht Genf sprach der Ex-Partnerin der Mutter ein Besuchsrecht für die Kinder zu. Das Kantonsgericht Genf strich dieses auf Beschwerde der Mutter hin. Das Bundesgericht kippte den Entscheid erneut und sprach der Ex-Partnerin ein Besuchsrecht zu. Bei einer besonders nahen Beziehung könnten auch andere Bezugspersonen als ein Vater oder eine Mutter ein Besuchsrecht erhalten. Das sei im Interesse der Kinder.
Bundesgericht, Urteil 5A_755/2020 vom 16. März 2021
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