Ja. Schweizer Bürger mit Wohnsitz im Ausland, die sich in einer Notlage befinden, erhalten grund­sätz­lich Sozialhilfe des Bundes. Einen allfälligen Unterstützungsantrag müssten Sie an Ihre schweizerische Vertretung richten. Sozialhilfeleistungen werden jedoch nur Auslandschweizern gewährt, die ihren Lebensunterhalt nicht hinreichend aus eigenen Mitteln, Beiträgen von privater Seite oder Hilfeleistungen des Aufenthaltsstaates bestreiten können. Auch kann einem Hilfsbedürftigen die Heimkehr in die Schweiz nahegelegt werden. In der Regel nicht unterstützt werden Doppelbürger, bei denen die ausländische Staatsangehörigkeit überwiegt. Beurteilungskriterien dafür sind insbesondere die Beziehungen zur Schweiz und die Umstände, welche zum Erwerb des ausländischen Bürgerrechts geführt haben. Die «Richtlinien für die Behandlung von Gesuchen um Sozialhilfeunterstützung» finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Justiz.