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Ja. Denn Sie haben sich nicht freiwillig vorzeitig pensionieren lassen. Arbeitslosengeld bekommt man auch, wenn man aus wirtschaftlichen Gründen vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters frühpensioniert wird.
Ihr Taggeld wird Ihnen allerdings um den Betrag Ihrer Pensionskassenrente gekürzt. Prüfen Sie deshalb, ob Sie die Rente bis zum ordentlichen Pensionsalter aufschieben können.
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