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Ja, falls Sie bei der Pensionskasse über dem Obligatorium versichert sind. Grundsätzlich gilt: Frauen erreichen mit 64 Jahren das ordentliche Pensionsalter.
Sie haben dann Anspruch auf die Auszahlung des Alterskapitals oder eine Altersrente. Im Rahmen des Obligatoriums muss die Rente mit dem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent berechnet werden. Im überobligatorischen Bereich kann Ihre Kasse den Umwandlungssatz generell reduzieren – und zusätzlich bei der Pensionierung mit 64.
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