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Nein. Pensionskassen können zwar in ihrem Reglement vorsehen, dass im Todesfall ein Kapital oder eine Rente an den überlebenden Partner gezahlt wird. Voraussetzung ist aber, dass dieser nicht schon eine Witwen- oder Witwerrente bekommt. Die jetzige Rente Ihrer Partnerin würde wegfallen, wenn Sie heiraten. Dann hätte sie nach Ihrem Tod aber grundsätzlich eine Witwenrente von Ihrer Pensionskasse zugut.
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