Am 14. Juni stimmen die Stimmbürger über die Volksinitiative «Erbschaftssteuerreform» ab. Die Gegner sagen, die Initiative schade kleineren und mittleren Unternehmen (KMU). Viele Unternehmer hätten einen Grossteil ihres Vermögens in ihre Firma investiert – den Erben werde das Geld fehlen, um bei Übernahme des Geschäfts eine Erbschaftssteuer zu bezahlen.
Doch wie hoch die KMU-Steuer sein würde, weiss noch niemand. Das Parlament müsste erst noch bestimmen, ab welchem Unternehmenswert bei einem Besitzerwechsel Erbschaftssteuern fällig werden. Es legt die Freigrenze fest. Ebenfalls festsetzen müssten National- und Ständerat die Höhe des Steuersatzes.
«Freibetrag eher höher und Steuersatz tiefer als empfohlen»
saldo fragte deshalb bei den 200 National- und 46 Ständeräten nach, für welche Freigrenze und für welchen Steuersatz sie stimmen würden. Nur 68 der 246 Parlamentarier antworteten. Konkrete Zahlen nannten nur Parlamentarier der SP, der Grünen und eine EVP-Nationalrätin. Politiker aus der CVP, FDP und SVP schrieben, solche Zahlen ständen erst zur Debatte, falls die Initiative angenommen würde. Resultat der Auswertung der eingegangenen Antworten: Kein einziger der 68 Politiker würde die Freigrenze unter 50 Millionen Franken ansetzen. So wären laut Yvonne Gilli, grüne St. Galler Nationalrätin, nur die Erben jedes hundertsten Unternehmens von der Steuer betroffen. Zudem sollen die KMU-Erben mit einem tieferen Satz besteuert werden. 30 der 31 Politiker, die Zahlen nannten, sind für einen Steuersatz von nur 5 statt 20 Prozent.
SP-Nationalrätin Martina Munz sagt: «Mit dem bürgerlich dominierten Parlament wird der Freibetrag eher höher und der Steuersatz eher tiefer angesetzt werden als von den Initianten empfohlen.» Deshalb bestehe bei einer Annahme der Initiative in keiner Weise eine Gefahr für die KMU in der Schweiz.
Das sollten Sie wissen
Die Eidgenössische Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» fordert, dass der Bund eine Erbschafts- und Schenkungssteuer erhebt. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Sind alle Erbschaften betroffen?
Nein. Schenkungen und Erbschaften, die für Ehegatten oder registrierte Partner bestimmt sind, werden nicht besteuert. Zudem sind Geschenke bis 20 000 Franken pro Jahr und Person steuerfrei.
Welche Privatpersonen müssten bei Annahme Erbschaftssteuern bezahlen?
Erben müssten erst bei einer Erbschaft ab 2 Millionen Franken Steuern zahlen. Laut Initiativtext beläuft sich der Steuersatz auf 20 Prozent. Beispiel: Ein Sohn erbt vom Vater 2,4 Millionen Franken. 2 Millionen sind von der Erbschaftssteuer befreit. Von den übrigen 400 000 Franken muss er 20 Prozent – also 80 000 Franken – Erbschaftssteuer zahlen.
Tipp: Auf www.gleiche-startchancen.ch/#vermoegensverteilung/steuerrechner lässt sich berechnen, wer von der Erbschaftssteuerreform betroffen wäre.
Unterliegt gespendetes Geld auch der Erbschaftssteuer?
Spenden an gemeinnützige Organisationen, die keine Steuern zahlen müssen, unterliegen nicht der Erbschaftssteuer.
Wie sind kleine und mittlere Unternehmen von der Initiative betroffen?
Wenn Unternehmen oder Landwirtschaftsbetriebe vererbt werden, werden die Empfänger zu einem ermässigten Tarif besteuert. Dies allerdings nur, wenn die Unternehmen oder Betriebe mindestens zehn Jahre weitergeführt werden. Wie die saldo-Umfrage bei den National- und Ständeraten zeigt, würden KMU wahrscheinlich frühestens ab einem Wert von 50 Millionen Franken besteuert. Dies zu einem reduzierten Steuersatz von 5 Prozent.
Wohin fliesst das Geld aus der Erbschaftssteuer?
Zwei Drittel der Einnahmen aus der Erbschaftssteuer gehen an die AHV, ein Drittel fliesst an die Kantone, die dann im Gegensatz zu heute keine Erbschaftssteuer mehr erheben dürften.