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Nein. Eine Trennung oder ein laufendes Scheidungsverfahren haben noch keinen Einfluss auf die gegenseitige Erbberechtigung. Die Ehegatten sind so lange erbberechtigt, bis ein rechtskräftiges Scheidungsurteil vorliegt. Vorher kann ein Erbvertrag lediglich im gegenseitigen Einverständnis abgeändert oder aufgehoben werden.
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