Polizisten brachten eine angefahrene Katze in eine Solothurner Tierklinik. Die Klinik operierte das Tier. Da der ­Halter der Katze nicht ausfindig gemacht werden konnte, stellte die Klinik der ­Gemeinde Rechnung in Höhe von 3321 Franken. Sie argumentierte, gemäss dem Tierschutzgesetz sei die Gemeinde für Fundtiere verantwortlich.

Das ­Verwaltungsgericht Solothurn wies die ­Klage ab: Der Gemeindepräsident amtiere zwar im Kanton Solothurn als ­öffentliches Fundbüro, er hafte aber nicht für Operationskosten. Und die blosse Abgabe des Tiers im Spital sei kein Auftrag, dieses zu operieren.

Verwaltungsgericht Solothurn, Urteil VWKLA.2023.7 vom 18. September 2023