Inhalt
Polizisten brachten eine angefahrene Katze in eine Solothurner Tierklinik. Die Klinik operierte das Tier. Da der Halter der Katze nicht ausfindig gemacht werden konnte, stellte die Klinik der Gemeinde Rechnung in Höhe von 3321 Franken. Sie argumentierte, gemäss dem Tierschutzgesetz sei die Gemeinde für Fundtiere verantwortlich.
Das Verwaltungsgericht Solothurn wies die Klage ab: Der Gemeindepräsident amtiere zwar im Kanton Solothurn als öffentliches Fundbüro, er hafte aber nicht für Operationskosten. Und die blosse Abgabe des Tiers im Spital sei kein Auftrag, dieses zu operieren.
Verwaltungsgericht Solothurn, Urteil VWKLA.2023.7 vom 18. September 2023
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden