Bundesrat und Parlament wollen bei der Volksabstimmung vom 27. September die Bundessteuern ändern: Die Kinderdrittbetreuungsabzüge sollen von 10 100 auf 25 000 Franken, die Kinderabzüge von 6500 auf 10 000 Franken pro Kind erhöht werden – egal wie hoch das Einkommen ist. Zudem soll ein zweiwöchiger bezahlter Vaterschaftsurlaub eingeführt werden. Finanziert werden soll er über Lohnabzüge. «All das geht einmal mehr ans Portemonnaie der Alleinstehenden», kritisiert Sylvia Locher, Präsidentin des Vereins Pro Single Schweiz, der sich für die Rechte von Alleinstehenden einsetzt. Die Singles würden jetzt schon klar benachteiligt.
Jede sechste in der Schweiz lebende Person ist alleinstehend. Singles müssen allein für die Miete aufkommen und haben verhältnismässig höhere Lebenskosten. Ihr Einkommen ist aber tiefer. Der durchschnittliche Haushalt hat knapp 7000 Franken im Monat zur Verfügung. Paare mit Kindern kommen laut Bundesamt für Statistik im Mittel auf knapp 9800 Franken, Singles auf gut 4000 Franken. Diese aktuellsten Zahlen stammen aus den Jahren 2015 bis 2017.
Benachteiligung bei den Sozialversicherungen
Dazu kommt: «Sämtliche Haushalte, die aus mehr als einer Person bestehen, haben Anspruch auf Leistungen, welche die Singles nicht einfordern können», stellt Locher fest. Beispiel Sozialversicherungen: AHV, IV und Pensionskassen zahlen nicht nur eine Altersrente, sondern diverse Zusatzleistungen rund um Ehe und Familie. Für Locher ist klar, dass Ledige und kinderlose Personen ein System finanzieren, das nicht mehr den Lebensrealitäten entspricht. «Die Ehefrau ist von der AHV-Beitragspflicht befreit, denn sie ist mit dem Lohn des Manns bei der AHV versichert, wenn er mindestens Beiträge von 964 Franken pro Jahr einzahlt», bemängelt sie. Das führe zu AHV-Ausfällen von rund 200 Millionen Franken pro Jahr. Zudem erhalten Verheiratete zwei Individualrenten, die zusammen auf 150 Prozent der Maximalrente begrenzt sind. «Selbst wenn die Ehefrau nie berufstätig war, erhält sie diese Rente», sagt Locher.
Im Todesfall profitiert die Witwe von Renten. Auch kinderlose Frauen haben ein Anrecht darauf, falls sie beim Tod des Mannes älter als 45 Jahre sind. 2017 zahlte die AHV laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen Witwenrenten von 1,6 Milliarden aus. Mehr noch: Nach dem Tod des Partners erhalten Witwen einen Zuschlag von 20 Prozent auf die eigene Rente. 1,2 Milliarden Franken flossen so 2017 in die Kassen der Hinterbliebenen. «Beim verstorbenen Ehemann ist bloss ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 56 400 Franken nötig, damit eine Witwe eine AHV-Vollrente erhält. Für diese muss die Frau selbst nie erwerbstätig gewesen sein», so Locher.
Aus der AHV-Statistik 2017 geht hervor, dass Ledige eine Rente von durchschnittlich 1875 Franken pro Monat beziehen – während die Durchschnittsrente einer Witwe 2159 Franken beträgt – eine Differenz von 15 Prozent. Locher fordert deshalb die Streichung von neuen Witwenrenten für Frauen ohne Betreuungspflichten.
Alle Eltern erhalten zusätzlich Erziehungsgutschriften. Diese kommen ihnen zugute, wenn sie ihre Kinder zu Hause betreuen. Für jedes Jahr, in dem eine Mutter oder ein Vater Kinder unter 16 Jahren betreut, werden ihnen Erziehungsgutschriften gutgeschrieben. Während der Ehe erhalten beide Partner die halbe Erziehungsgutschrift.
Erziehungsgutschriften erhöhen somit das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen und können den Rentenbetrag bis zur Maximalrente beeinflussen. «Die Kasse bekommt für diese Leistungen keine Einzahlungen von den Begünstigten, also müssen die restlichen Prämienzahlenden für diese Leistungen aufkommen», sagt Locher. «Eine nicht berufstätige Frau mit Kindern kann sich damit die bessere Altersrente sichern als eine berufstätige Frau ohne Kinder in einem Tieflohnjob.»
Auch in der zweiten Säule subventionieren Ledige ohne Kinder Ehe- und andere Paare. Locher stört sich am Begriff «individueller Sparprozess». Wenn es sich tatsächlich um ein individuelles Konto handeln würde, müssten die Versicherten darüber bestimmen können, wem das Geld nach ihrem Ableben gehören soll. «Eine Witwe oder ein Witwer erhalten eine Rente, obwohl die Prämien nicht von ihnen selbst eingezahlt wurden. Bei ledigen Personen, die keine Kinder haben, bleibt ihr angespartes Geld gemäss Gesetz aber nach ihrem Tod in der Pensionskasse.» Stirbt ein zweimal verheirateter Mann, werden je nach Fall sogar zwei Witwenrenten fällig.
Nach Schätzungen von Stefan Thurnherr vom Vermögenszentrum VZ nehmen die Pensionskassen dank den frühzeitig verstorbenen Ledigen jedes Jahr Altersguthaben von 500 Millionen bis zu einer Milliarde Franken ein (saldo 5/2016). Bei diesem Geld handelt es sich um Lohnbestandteile, die eigentlich den Versicherten oder bei deren Tod den Erben zugutekommen sollten.
Lebenslang mit höherem Steuertarif bestraft
Diskriminiert werden Singles auch bei den Steuern. Die Familienphase dauert etwa 20 bis 25 Jahre. Wenn während dieser Zeit ein vergünstigter Steuertarif zur Anwendung käme, sagt Sylvia Locher, wäre das nachvollziehbar. «Doch wenn die Familienphase zu Ende ist, gilt für Ehepaare weiter der günstige Steuertarif», kritisiert sie. «Ledige ohne Kinder dagegen werden vom Beginn der Berufstätigkeit bis hin zum Tod mit einem höheren Steuertarif bestraft.» Spätestens ab Ende der Kinderphase müssten Verheiratete zum gleichen Tarif besteuert werden wie Ledige.
Grosse Ungleichheiten gibts auch bei der Bundessteuer. Rund die Hälfte der Familien müssen keine direkten Bundessteuern bezahlen. Die Steuerpflicht beginnt für sie bei einem sehr viel höheren Betrag als bei Ledigen. Und sie können pro Kind 251 Franken vom Steuerbetrag abziehen. Alleinstehende müssen bereits ab einem Bruttoeinkommen von 24 225 Franken Bundessteuern entrichten, Doppelverdiener oder Alleinerziehende mit je zwei Kindern erst ab 114 375 respektive 115 900 Franken. Locher kritisiert: «Mit 24 225 Franken kann eine alleinstehende Person kaum existieren. Mit einem Bruttoarbeitseinkommen von rund 115 000 Franken ist man jedoch selbst mit zwei Kindern noch weit von der Armutsgrenze entfernt.»