Ein Zuger Paar erstellte auf seinem Grundstück einen Sitzplatz mit einer Pergola. Das Bauamt der Gemeinde schrieb dem Paar, es liege keine Baubewilligung vor, und verpflichtete es, nachträglich eine Bewilligung zu beantragen oder die Pergola abzureissen. Die Hausbesitzer wehrten sich mit einer Beschwerde an den Regierungsrat Zug.

Dieser gab dem Paar recht. Eine Pergola habe weder ein festes Dach noch Seitenwände. Es handle sich um eine Kleinbaute, für die keine Bewilligung nötig sei. Die Hauseigentümer hätten die Pergola jedoch dem Amt melden müssen.

Regierungsrat Zug, Beschluss BD 2023-114 vom 11. Juli 2023