Alfred Manser (Name geändert) aus Aarau bezog 2001 als 65-Jähriger das ganze Guthaben, das er bei der Pensionskasse angespart hatte, als Kapital. Mit dem Geld schloss er bei der Baloise eine sogenannte «Leibrentenversicherung aufgeschoben mit Rückgewähr» ab. Grund: Manser befürchtete, sein Geld sei bei der Pensionskasse nicht genug sicher.
Wer bei einer Versicherung eine Leibrente abschliesst, erhält im Pensionsalter eine lebenslange Rente, die monatlich ausbezahlt wird. «Aufgeschoben» bedeutet, dass sie erst ab einem bestimmten Zeitpunkt zu laufen beginnt – im Fall von Manser war das der 1. März 2002, da er bis zum Alter von 66 Jahren arbeitete. «Mit Rückgewähr» bedeutet, dass die Hinterbliebenen nach dem Tod des Versicherten das noch nicht aufgebrauchte Todesfallkapital zurückerhalten.
Versicherungen locken mit vollmundigen Versprechen
Viele Versicherungen verkaufen Leib- renten, so zum Beispiel neben der Baloise auch die Zurich oder die Swiss Life. Die Zurich bewirbt sie mit Slogans wie «Finanziell abgesichert, solange Sie leben». Sie behauptet, Frauen und Männer würden immer älter: «Gut möglich, dass auch Sie ihren 100. Geburtstag feiern dürfen.» Und die Swiss Life verspricht einen «selbstbestimmt planbaren finanziellen Spielraum bis an Ihr Lebensende». Auch die Baloise schreibt von «finanzieller Sicherheit für immer».
Alfred Manser überwies der Versicherung sein Pensionskassenvermögen von 476 352 Franken. Dazu musste er die Stempelsteuer im Umfang von 2,5 Prozent der Prämie zahlen. Das kostete ihn 11 909 Franken. Insgesamt zahlte er für seine Leibrente also 488 261 Franken. Dafür erhielt er ab dem 1. März 2002 von der Baloise eine monatliche Rente von 1875 Franken – übers ganze Jahr gerechnet 22 500 Franken.
Im November 2022 starb Manser. Er hatte ein für Männer hohes Alter von 87 Jahren erreicht – gut 5 Jahre mehr als der Durchschnitt. Manser bezog 20 Jahre und 9 Monate lang eine Rente, total 466 875 Franken.
Hohe Steuern führen meist zu einer negativen Bilanz
Alfred Mansers Kinder erhielten als Todesfallkapital noch 7602 Franken zurück. Die Baloise hatte noch einen Abzug von einer Monatsrente für den Dezember vorgenommen, da Alfred Manser Ende November verstarb und nicht im Dezember.
Fazit: Trotz Erreichen eines hohen Alters lohnte sich die Leibrente für Alfred Manser nicht. Denn dafür musste er sein Pensionskapital beziehen, was entsprechende Kapitalleistungssteuern von rund 42 500 Franken nach sich zog.
Berücksichtigt man, dass die Gelder für den Kauf der Rente bereits einmal als Einkommen besteuert wurden, ist die Bilanz unter dem Strich negativ. Denn: Wer eine Leibrente bezieht, muss nochmals 40 Prozent davon als Einkommen beim Bund und im Kanton versteuern.
Berechnungen von «K-Geld» zeigten zudem: Wer heute eine Leibrente abschliesst, muss mit einem viel tieferen Umwandlungssatz rechnen als beim Rentenbezug aus der Pensionskasse. Folge: Die Leibrente ist bei gleichem Kapital deutlich tiefer als die Pensionskassenrente («K-Geld» 1/2017).