Eine Last für die Kundschaft
Wer andern den Zugriff auf sein Konto erlaubt, kann die Ermächtigung nicht so leicht wieder aufheben. Jedenfalls nicht bei der Post.
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saldo 12/2004
23.06.2004
Schnell und bequem sei das Lastschriftverfahren - und überdies werde die Papierflut eingedämmt: Mit diesen Argumenten wollen Post und Banken den Kunden die automatische Abbuchung von Rechnungen ab ihrem Konto beliebt machen. Die Banken nennen es Lastschriftverfahren (LSV), die Post Debit Direct (DD).
Dieses Verfahren ist schnell und bequem - vor allem für die Rechnungssteller. Einzige Bedingung: Sie benötigen eine Ermächtigung des Kunden. Diese ist in der Regel «bis auf Widerruf» g...
Schnell und bequem sei das Lastschriftverfahren - und überdies werde die Papierflut eingedämmt: Mit diesen Argumenten wollen Post und Banken den Kunden die automatische Abbuchung von Rechnungen ab ihrem Konto beliebt machen. Die Banken nennen es Lastschriftverfahren (LSV), die Post Debit Direct (DD).
Dieses Verfahren ist schnell und bequem - vor allem für die Rechnungssteller. Einzige Bedingung: Sie benötigen eine Ermächtigung des Kunden. Diese ist in der Regel «bis auf Widerruf» gültig - also zeitlich und finanziell unbegrenzt.
Doch ein solcher Widerruf hat Tücken: So wurde eine saldo-Leserin, die bei Postfinance die DD-Ermächtigung kündigen wollte, von einer Sachbearbeiterin mündlich belehrt: Der Widerruf könne nicht gegenüber der Post, sondern nur gegenüber dem Gläubiger geltend gemacht werden. In einem andern Fall schrieb die Post einer Kundin: «Ihre Kündigung haben wir an den Gläubiger weitergeleitet, da nur er die Aufhebung rechtmässig beantragen kann.» Postfinance-Sprecherin Karin Gibel bestätigt diese Praxis.
Das Vorgehen hat für die Kontoinhaber einen grossen Nachteil: Die meisten Rechnungssteller sind nicht motiviert, den schnellen Griff aufs Kundenkonto zügig aufzuheben. So dauerte es in einem saldo vorliegenden Fall rund fünf Monate, bis ein Hauseigentümer den Widerruf einer Mieterin der Post weiterleitete.
Das Vorgehen der Post ist rechtlich nicht haltbar: Jede Vollmacht kann laut Gesetz jederzeit und per sofort gekündigt werden. Teilt ein Kunde der Post oder der Bank mit, dass eine Ermächtigung widerrufen wurde, darf sein Konto nicht mehr automatisch belastet werden.
Tipp: Solche Probleme sind leicht zu verhindern. Nie Vollmachten für LSV- oder DD-Belastungen erteilen.
res.