Ein Angestellter einer Basler Bank gewährte mehreren Personen Kredite. Rund 240 000 Franken davon flossen an den Banker zurück. Sein Arbeitgeber erfuhr davon und entliess ihn fristlos. Dieser empfand das als ungerechtfertigt und forderte von der Bank Lohn und Entschädigung von über 200 000 Franken. Alle Instanzen bis zum Bundes­gericht wiesen die Klage ab. Der Banker habe seine Sorgfaltspflicht schwer ­verletzt. Ein Angestellter dürfe mit dem Betrieb nicht eigene Geschäfte abschlies­sen, ohne dass er ihn über ­diese Interessenkollision vollständig aufkläre. 

Bundesgericht, Urteil 4A_377/2019 vom 10. Februar 2020