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Eine Frau wurde von der Zürcher Staatsanwaltschaft vorgeladen, um in einem Strafverfahren gegen ihren Mann auszusagen. Der Mann wurde eines Verkehrsdelikts beschuldigt. Die Frau sagte wahrheitswidrig aus, sie und nicht ihr Mann habe das Auto gelenkt. Die Staatsanwaltschaft durchschaute die Lüge – und das Bezirks- und das Obergericht verurteilten die Frau wegen falschem Zeugnis. Das Bundesgericht sprach sie jedoch frei. Die Ehefrau hätte nicht als Zeugin befragt werden dürfen, nur als Auskunftsperson. Sie sei nicht verpflichtet gewesen, wahrheitsgemäss auszusagen. Aus diesem Grund habe sie auch kein falsches Zeugnis ablegen können.
Bundesgericht, 6B_1022/2020 vom 2. Juni 2021
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