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Ab April heisst es für viele E-Biker: Velo nachrüsten! Ab dann gilt die Tageslichtpflicht für alle Elektrovelos – auch auf Waldwegen und E-Bike-Trails. Vor allem E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h haben Nachrüstungsbedarf: Die Händler lieferten diese Velos bisher oft ohne Beleuchtung aus. Abnehmbare Akku- Lichter sind erlaubt, Lampen an Kleidung oder Rucksack dagegen genügen nicht.
Tipp: Praktisch sind Akku-Leuchten, die sich über ein USB-Kabel aufladen lassen. Diese sind beim Kauf zwar teurer als batteriebetriebene Modelle. Doch auf Dauer lohnen sie sich, da die Kosten für neue Batterien wegfallen. Zudem lässt sich das Velo so am einfachsten nachrüsten – ohne Einbau eines Dynamosystems mit zusätzlichen Kabeln. Eine gute und günstige Kombination von Front- und Rücklicht sind laut der Stiftung Warentest zum Beispiel «Sigma Aura 80» und «Sigma Blaze» (Gesamtkosten Fr. 51.95 bei Conrad) oder «Axa Compactline 35 USB» und «Compactline rear» (Fr. 45.80 bei Bikester.ch).
Ab April 2024 werden weitere Regeln für E-Biker eingeführt: Dann brauchen Modelle mit Tretunterstützung bis 45 km/h einen Tachometer. Wer ohne Tacho fährt, kann mit 20 Franken gebüsst werden.
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