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Ab 1. Juli müssen E-Autos bis zu einem Tempo von 20 km/h künstliche Geräusche erzeugen, um Fussgänger und Velofahrer zu warnen (saldo 6/2021). Laut Bundesamt für Strassen dürfen E-Autos aber auch bei mehr als 20 km/h künstlich lärmen – mit bis zu 75 Dezibel. Die Weltgesundheitsorganisation warnt, dass Lärm ab 50 D...
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