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Ja. Allerdings nur die Ergänzungsleistungen. Bei der IV-Rente handelt es sich um eine Versicherungsleistung, die Ihnen persönlich zusteht. Eine Heirat hat deshalb keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer IV-Rente. Dasselbe gilt für die Hilflosenentschädigung. Massgebend für deren Höhe ist einzig und allein das Ausmass Ihrer persönlichen Hilflosigkeit. Hingegen könnten allenfalls Ihre Ergänzungsleistungen nach der Heirat gekürzt oder gar ganz gestrichen werden. Denn bei der Berechnung eines Anspruchs auf Ergänzungsleistungen wird auch das Einkommen und das Vermögen des Ehegatten berücksichtigt.
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