Reisen ins Ausland sind wegen der Coronapandemie nicht möglich. Wer im Reisebüro eine Pauschalreise gebucht hat, muss sich allerdings keine Sorgen machen. Er kann das Geld zurückverlangen oder die Reise verschieben. Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei Leistungen, wie etwa Flug und Hotel.
Hat jemand den Flug selbst gebucht, kann er die vollen Ticketkosten zurückverlangen, wenn der Flug annulliert wird. Was aber, wenn man auf Hotelkosten im Ausland sitzenbleibt? Auch hier besteht ein Anspruch auf Rückzahlung der vollen Kosten, wenn die Grenzen dicht sind oder das Hotel geschlossen ist. Bleibt trotzdem jemand auf Stornierungskosten sitzen, ist das Geld eventuell durch eine Reiseannullationsversicherung gedeckt.
Acht von zehn Versicherungen übernehmen die Kosten
Doch gilt das auch bei Stornierungen aufgrund der Coronapandemie? Ein Vergleich des Kleingedruckten von zehn Reiseversicherungen zeigt: Nur die Zurich Versicherung schreibt ausdrücklich, dass sie die Kosten übernimmt, wenn Versicherte eine Reise wegen «Epidemien und Pandemien» nicht antreten können.
Bei einem Grossteil der Reiseversicherungen sind «Quarantäne» und «Epidemien» unter den versicherten Ereignissen aufgeführt, nicht aber Pandemien. So bei Axa, CSS, Europäische Reiseversicherung, Generali, Helvetia, Mobiliar und der TCS im ETI-Schutzbrief. Auch die Baloise versichert Annullierungskosten wegen «Epidemien». Pandemien sind aber ebenfalls nicht erwähnt. Sind Pandemien also nicht versichert?
Klar beantwortet hat das die Mobiliar: «Wir unterscheiden nicht zwischen Epidemie und Pandemie.» Auch die Axa, Baloise, CSS, Europäische Reiseversicherung und Helvetia übernehmen die Annullierungskosten, wenn jemand eine Reise wegen der Coronapandemie nicht antreten kann und auf Stornierungskosten sitzen bleibt. Und aus der Sicht des TCS ist die Pandemie eine Form der Epidemie und somit versichert. Generali beantwortete die Frage nicht, ob eine Reiseabsage wegen der Coronapandemie versichert ist. Sie schreibt bloss, dass sie die Annullierungskosten übernehme, wenn eine Person an Covid-19 erkrankt oder in Quarantäne muss.
Kein Versicherungsschutz bei Allianz Partners
Als einzige Versicherung schliesst die Allianz Partners (ehemals Elvia) sowohl Epidemien wie auch Pandemien ausdrücklich vom Versicherungsschutz aus.
Wichtig: Versichert sind nur Reisen, die man gebucht hat, bevor die Reisebeschränkungen durch das Coronavirus bekannt waren. Die meisten Versicherungen decken vorerst nur Stornierungskosten für Reisen, die bis am 30. April stattgefunden hätten. Bei der Mobiliar sind es Reisen mit Abreisedatum bis und mit dem 31. Mai.
Für spätere Reisen gilt: Abwarten, ob die Reise wegen des Coronavirus abgesagt werden muss – oder ob sie vielleicht doch durchgeführt werden kann. Wer eine später geplante Reise von sich aus absagt, riskiert sonst, dass er die Annullierungskosten selber tragen muss.
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