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Ein Mann aus dem Kanton Zürich nahm an einem Selbstbedienungsstand in Dielsdorf ZH einen Blumenstrauss im Wert von 25 Franken mit. Er warf aber nur 2 Franken in die Kasse. Die Standbetreiberin beobachtete dies und reichte Strafanzeige ein. Das Bezirksgericht Dielsdorf verurteilte den Mann wegen Diebstahls, verzichtete aber auf eine Strafe. Das Obergericht Zürich bestätigte das Urteil. Begründung: Es handle sich um ein Bagatelldelikt, und der Mann habe den Schaden bereits ersetzt.
Obergericht Zürich, Urteil SU210011 vom 25. August 2021
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