Die Verkäufer sind meist kundenfreundlicher als das Gesetz
Viele Internethändler nehmen ausgepackte CDs und DVDs zurück. Doch allzu leicht machen es die Shops ihren Kunden nicht.
Inhalt
- Urheberrecht verbietet die Rücknahme nicht
saldo 20/2019
03.12.2019
Christian Gurtner
Die Vorfreude war gross. Aber beim Anschauen der neuen DVD stellt sich heraus: Der Film ist doch nicht so toll. Rechtlich gilt der Grundsatz: Gekauft ist gekauft. Händler müssen nur defekte oder falsch gelieferte Waren zurücknehmen. Wer einen Fehlkauf zurückschickt, darf also nicht erwarten, dass der Verkäufer die Retoure akzeptiert. Er kann nur hoffen, dass er die Ware freiwillig zurücknimmt.
saldo testete die Kulanz von sieben grossen I...
Die Vorfreude war gross. Aber beim Anschauen der neuen DVD stellt sich heraus: Der Film ist doch nicht so toll. Rechtlich gilt der Grundsatz: Gekauft ist gekauft. Händler müssen nur defekte oder falsch gelieferte Waren zurücknehmen. Wer einen Fehlkauf zurückschickt, darf also nicht erwarten, dass der Verkäufer die Retoure akzeptiert. Er kann nur hoffen, dass er die Ware freiwillig zurücknimmt.
saldo testete die Kulanz von sieben grossen Internethändlern. Je eine DVD, eine CD und ein Buch wurden mit dem Vermerk «nicht gefallen» retourniert.
Resultat: Viele Händler sind nicht so hart, wie sie sich geben. Amazon.de, Dodax.ch,Orell-fuessli.ch und Weltbild.ch nahmen sämtliche Artikel zurück, obwohl die meisten in ihren Geschäftsbedingungen die Rücknahme ausgepackter Ware ausschliessen. Ex-libris.ch nahm das Buch zurück, nicht aber die CD und die DVD. Citydisc.ch verkauft keine Bücher und verweigerte die Rücknahme von CD und DVD. Cede.ch nahm «ausnahmsweise» Buch und CD zurück, nicht aber die DVD.
«Wir sind nicht konsequent», sagt der Cede.ch-Geschäftsführer Philippe Stuker. Man wolle kundenfreundlich sein, aber nicht zu Rücksendungen einladen. Orell Füssli schreibt, zu einem guten Kundenservice gehöre «eine gewisse Kulanz». Allerdings weise man im Wiederholungsfall Retouren ab. Ex Libris sagt, man bearbeite Rücksendungen «mit Augenmass» und sei «so kulant wie möglich». City Disc gibt an, kaum ein Kunde retourniere gekaufte Ware.
Was auffällt: Meist muss der Besteller den Kundendienst kontaktieren und eine Rücknahme absprechen. Am einfachsten ist die Rücksendung bei Amazon. Man klickt im Internet auf «gefällt mir nicht mehr» und retourniert die Ware. Ob geöffnet oder verpackt spielt keine Rolle.
Urheberrecht verbietet die Rücknahme nicht
Oft geben Onlinehändler an, das Urheberrecht untersage ihnen die Rücknahme von unversiegelten Datenträgern. Doch das stimmt nicht. «Das Urheberrecht verbietet die Rücknahme von CDs und DVDs keineswegs», versichert Rechtsprofessor Florent Thouvenin von der Universität Zürich. Auch wenn die Kunden für sich privat Kopien erstellen, ist das nicht verboten.