Dachdecker Martin A. stürzte vor sechs Jahren von einem Dach. Er brach sich das Becken und die unteren Lendenwirbel. Nach einem dreiwöchigen Spitalaufenthalt war er für fünf Monate in der Rehaklinik Bellikon AG. Danach wurde er ambulant behandelt. Heute arbeitet A. wieder zu 80 Prozent. Ein Fall für die Unfallversicherung. Wäre er invalid geworden, hätte er Anspruch auf eine lebenslange Rente in der Höhe von 80 Prozent des letzten Lohnes.

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