Ein Schweizer Ehepaar wandert im Oktober 2012 nach Thailand aus. Den Lebensunterhalt wollen der 57-Jährige und seine 53-jährige Frau mit ihren Ersparnissen bestreiten. Knapp zwei Jahre später ist das Geld fast weg. Das Paar beantragt bei der Schweizer Botschaft in Bangkok Sozialhilfe.
Bund übernimmt die Kosten für Rückreise in die Schweiz
Das ist kein Einzelfall. Denn grundsätzlich haben auch Auslandschweizer Anspruch auf Sozialhilfe. Kein Anspruch besteht auf Ergänzungsleistungen zu AHV/IV. Diese entfallen nach dem Wegzug ins Ausland. Ob jemand Sozialhilfe erhält, entscheidet das Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) in Bern. Dieses lehnte den Anspruch des Paares ab.
Darauf gelangten die beiden ans Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Auch dort hatten sie keinen Erfolg (Urteil C-6795/2014). Die Richter befanden, die Bedingungen für Sozialhilfe seien nicht erfüllt. Zwar habe sich das Paar in finanzieller Not befunden, doch sei es in Thailand nicht ausreichend integriert gewesen. Die beiden hätten nur für kurze Zeit in Thailand gelebt. Es fehle an einer besonderen Beziehung zu Land und Leuten. «Die Verwurzelung ist nicht als so tiefgreifend anzusehen, dass eine Übersiedelung in die Schweiz als unzumutbar anzusehen wäre.»
Immerhin: Der Bund lässt das Ehepaar im fernen Asien nicht hängen. Er übernimmt die Rückreisekosten in die Schweiz.
Von 747 000 Auslandschweizern erhielten 440 Sozialhilfe
Laut Statistik waren im Jahr 2014 gut 747 000 Schweizer auf ausländischen Botschaften gemeldet. Im gleichen Jahr zahlte der Bund an rund 440 Personen total 1,6 Millionen Franken an Sozialhilfe.
Im Durchschnitt erhielten die Betroffenen 300 Franken pro Monat. Acht Jahre vorher waren noch 870 Auslandschweizer auf Sozialhilfe angewiesen. Der Bund sprach ihnen insgesamt 3,7 Millionen Franken zu oder 350 Franken pro Monat.
Weshalb dieser Rückgang? Laut EDA-Mediensprecher Georg Farado hat das unter anderem mit der wachsenden Anzahl von Doppelbürgern zu tun. Schätzt der Bund nämlich die Verbindung zum ausländischen Bürgerrecht stärker ein als zur Schweiz, erhalten Doppelbürger keine Sozialhilfe.
Die Sozialhilfe kann gemäss Farado in einem Zuschuss zur Miete und zum Haushaltsgeld bestehen, aber auch in der Übernahme der Kosten für ärztliche Behandlung oder die Rückreise.
Schweiz grosszügiger als Deutschland oder Frankreich
Die Höhe des Haushaltsgeldes ist je nach Land unterschiedlich. Die Konsularische Direktion des EDA bestimmt den Betrag. Sie stützt sich dabei zum Beispiel auf einen Vorschlag der jeweiligen Schweizer Botschaft.
In Spanien beträgt das Haushaltsgeld für bedürftige Schweizer 301 Franken pro Monat. Dort leben 3 Prozent aller Auslandschweizer – gut 24 000 Personen. In kein anderes Land überweist der Bund mehr Sozialhilfe, 2014 rund 200 000 Franken. Dahinter folgen die USA und Thailand.
Länder wie Deutschland oder Frankreich sind mit ihren Staatsbürgern im Ausland viel weniger grosszügig. Deutsche Auswanderer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen. Frankreich unterstützt lediglich Härtefälle, beispielsweise Kinder in Not, Menschen mit einer Behinderung und über 65-Jährige.