Viele Durchschnittsverdiener können beim Erwerb von Wohneigentum auf die zweite und dritte Säule zurückgreifen, weil sie neben den obligatorischen Pensionskassenprämien einige Tausend Franken pro Jahr in die 3. Säule einbezahlt haben.
saldo-Leser A. O. aus einer Zürcher Gemeinde hat berechnet, was ein Vorbezug aus der Pensionskasse für ihn finanziell bedeuten würde. Der 40-jährige Familienvater möchte in der Agglomeration Zürich eine Wohnung kaufen. Er rechnet mit einem Preis von einer Million Franken.
A. O. verdient gut. Dennoch: Damit ihm die Bank Geld gibt, muss er aus der Pensionskasse 200 000 Franken vorbeziehen. «Dafür zahle ich dem Staat aber rund 15 000 Franken Steuern», sagt er.
Zinseszins-Effekt: Massive Einbusse beim Alterskapital
Und das ist nicht alles, was er verliert: A. O. hat ausgerechnet, dass er beim Vorbezug dieses Betrages bei einer Verzinsung des Pensionskassenguthabens von angenommenen durchschnittlichen 2 Prozent wegen des Zinseszins-Effektes bis zur Pensionierung mit 65 total rund 128 000 Franken verliert. Das heisst: Bei der Pensionierung ist sein Alterskapital aufgrund des Vorbezugs fast 330 000 Franken tiefer. Das entspricht etwa einer um 1800 Franken pro Monat tieferen Altersrente aus der Pensionskasse.
Tatsächlich ist der Bezug oder Vorbezug von Pensionskassengeldern nicht gratis. Da die Einzahlungen ursprünglich nicht als Einkommen versteuert werden mussten, sind bei der Auszahlung stattliche Abgaben an den Fiskus fällig. Deren Höhe ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Was A. O. bei seiner Rechnung übersehen hat: Diese Steuern sind auch bei einem späteren Bezug fällig – entweder bei der Kapitalauszahlung anlässlich der Pensionierung oder via die jährlichen Einkommenssteuern auf der Rente.
Trotz dieser Steuerbelastung ist das bezogene Geld für O. nicht verloren. Es ist in der Wohnung angelegt statt in der Pensionskasse, senkt die Hypothekarzinsen und somit die Wohnkosten. Und das lebenslang – beziehungsweise solange er die Wohnung besitzt. Das Geld wird zwar nicht verzinst – aber innerhalb der 25 Jahre bis zur Pensionierung steigt in der Regel der Verkehrswert der Wohnung deutlich.
Als kluger Rechner will O. seine Altersversorgung wieder aufstocken. Er will zumindest den Zinsausfall decken und beschliesst, 25 Jahre lang jedes Jahr 4000 Franken in seine Pensionskasse einzuzahlen. Nur: Das darf er nicht. Freiwillige Einkäufe darf O. erst dann wieder machen, wenn er den Vorbezug von 200 000 Franken vollumfänglich zurückgezahlt hat. Bei der Rückzahlung des Vorbezugs kann er die bezahlten Auszahlungssteuern zurückverlangen. Dazu muss O. ein schriftliches Gesuch an diejenige Behörde machen, welche die Steuern anlässlich des Vorbezugs erhoben hat.
Säule 3a lässt sich nach dem Bezug wieder aufstocken
Einfacher ist es, den Kauf von Wohneigentum aus der steuerbegünstigten Säule 3a zu finanzieren. Angestellte können jährlich maximal 6739 Franken pro Jahr auf ein Konto der Säule 3a einzahlen – und diesen Betrag in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen. Für Selbständige sind es maximal 33 696 Franken.
Die 3. Säule hat mehrere Vorteile: Eine Faustregel besagt, dass ein Drittel der Einzahlung in Form von Steuerersparnis wieder zum Sparer zurückfliesst. Entscheidend ist aber, dass ein Bezug für Wohneigentum jederzeit möglich ist, und zwar im gesamten Betrag. Will man nachher jährlich die 3. Säule wieder sukzessive aufstocken, ist dies ohne Steuernachteil möglich. Man kann den eingezahlten Betrag innert der gesetzlichen Limiten jedes Jahr bei den Einkommenssteuern geltend machen.
Bei einem 3a-Konto bei einer Bank profitiert man nicht nur von Steuerersparnissen, es besteht beim Verkauf des Wohneigentums auch keine Rückzahlungspflicht, wie dies bei einem Vorbezug aus der Pensionskasse der Fall wäre.