Ein Ehepaar aus Zofingen AG hegte lange den Wunsch von den eigenen vier Wänden. Vor zwei Jahren war es endlich so weit: Es beauftragte einen Generalunternehmer mit dem Bau seines Hauses. Um das Glück perfekt zu machen, wollte sich das Paar auch noch ein Schwimmbad leisten und beauftragte eine Firma mit der Planung. Doch der Traum vom Pool fiel ins Wasser, die Gemeinde verweigerte die Bewilligung.
Das Projekt endet schliesslich mit einer Klage am Bezirksgericht Zofingen AG. Das Paar will, dass das beauftragte Unternehmen die Anzahlung für den Pool zurückerstattet. Der Anwalt des Paares begründet vor dem Einzelrichter die Forderung: «Gleich zu Beginn machten meine Klienten dem Geschäftsführer klar, dass sie den Vertrag über den Bau des Swimmingpools erst definitiv abschliessen können, wenn die notwendige Baubewilligung vorliegt.» Das sei sowohl mündlich als auch per E-Mail so abgemacht worden. Der Geschäftsführer der Pool-Firma habe das Paar dann wiederholt zur Vertragsunterzeichnung gedrängt. «Deshalb schlossen meine Klienten im Oktober 2020 einen bedingten Kaufvertrag ab.» Dessen Inhalt sei unmissverständlich: «Die geleistete Zahlung erhalten die Käufer vereinbarungsgemäss zurück, falls sie keine Baubewilligung für den Bau des Schwimmbads erhalten.»
Grünflächenziffer liess den Bau eines Pools nicht zu
Im Februar 2021 leistete das Paar eine Teilzahlung von 29 100 Franken. Im März wurde das Baugesuch von der Baubehörde abgelehnt. Grund: Durch den Swimmingpool wäre die erforderliche Grünflächenziffer unterschritten worden. Seine Klienten hätten die Firma sofort über die neue Situation informiert und verlangt, dass die Anzahlung zurückerstattet wird, fasst der Anwalt zusammen. Bis heute sei das aber nicht geschehen.
Der Sachverhalt sei völlig anders, kritisiert der Anwalt der beklagten Firma: «Die Kläger teilten meinem Mandanten mehrfach mündlich mit, dass sie die Baubewilligung erhalten hätten.» Aus diesem Grund habe er eine Spezialanfertigung erstellen lassen. «Den Klägern war bewusst, dass dafür Kosten entstehen und die Rückerstattungsklausel nicht mehr gilt.»
Gemäss dem Anwalt muss die Poolfirma das Geld auch aus einem anderen Grund nicht zurückerstatten: «Die Kläger hatten das Baugesuch nachträglich abgeändert. Deshalb wurde es von den Behörden abgewiesen.»
Der Anwalt des Paars weist diese Behauptung zurück. Seine Klienten hätten nie gesagt, sie hätten die Baubewilligung erhalten.» Das sei realitätsfremd. Auch das Baugesuch sei nachträglich nicht verändert worden.
Nach einer kurzen Pause schlägt der Richter den beiden Parteien einen Vergleich vor: Die beklagte Firma bezahlt den Klägern 25 000 Franken zurück. Jede Partei übernimmt die eigenen Anwaltskosten, und die Gerichtskosten von 800 Franken begleichen beide Parteien je zur Hälfte. Der Richter begründet seinen Vorschlag nicht. Die hohe Summe legt aber nahe, dass sein Urteil zugunsten des Ehepaars ausfallen würde. Beide Parteien sind mit dem Vorschlag einverstanden.
Wann bedingte Verträge sinnvoll sind
Verträge, die eine Leistung von einer Bedingung abhängig machen, sind nicht selten. Unter einer Bedingung versteht man, dass die Parteien eine Verbindlichkeit vom Eintritt einer zukünftigen, ungewissen Tatsache abhängig machen. Beispiele: Ein Ausländer kauft in der Schweiz eine Wohnung. Solche Liegenschaftskäufe müssen von der Gemeinde bewilligt werden. Die Kaufverträge werden deshalb unter der Bedingung geschlossen, dass die Bewilligung für den Grundstückerwerb erteilt wird. Oder ein Arbeitsvertrag wird unter dem Vorbehalt geschlossen, dass der Angestellte die Lehrabschlussprüfung besteht.