Sie dürften auf vielen Weihnachtswunschzetteln stehen: die faltbaren Smartphones von Samsung. Der Hersteller lancierte dieses Jahr die Modelle Galaxy Z Flip 4 und 5. Sie sind klein und lassen sich in der Mitte des Bildschirms zusammenklappen. Viele Besitzer des Vorgängers Z Flip 3 klagen allerdings über Schäden. Grund: Im Bildschirmfalz entstehen Risse.
So etwa beim Gerät von Philip Schilter aus St. Margrethen TG. Er kaufte im April 2022 das Galaxy Z Flip 3. Schon nach kurzer Zeit zeigte sich ein Riss in der Mitte des Displays. Schilter brachte das Handy in den Swisscom-Shop. Die zweijährige gesetzliche Garantie läuft noch bis Frühling 2024. Doch statt den Schaden zu beheben, sandte ihm Swisscom das defekte Smartphone zurück. Die Risse im Bildschirm seien ein Sturzschaden. Die Kosten für die Reparatur würden sich auf 649 Franken belaufen.
Keine Reparatur, weil Kundin Schutzfolie auf Screen entfernte
Auch andere Händler schoben den Kunden die Schuld für Bildschirmschäden zu. Eine Leserin aus Flurlingen SH etwa beklagte sich auf der Beschwerdeplattform Reklamation.ch über Risse auf dem Bildschirm, weshalb er beim Aufklappen oft nicht mehr leuchtete. Der Internethändler Brack.ch hatte ihr das Handy im Herbst 2021 verkauft. Der zertifizierte Servicepartner Mobilezone verweigerte eine Reparatur, obwohl die Garantiefrist noch lief. Mobilezone schrieb der Leserin, dass sie die Schutzfolie auf dem Display nicht hätte entfernen dürfen. Die Reparatur koste sie über 500 Franken.
Händler bleiben stur, Hersteller gibt auf Druck von saldo nach
Händler wie Swisscom, Brack oder Galaxus schulden den Käufern die kostenlose Reparatur der gekauften Geräte. Denn die gesetzliche Garantie beim Kauf eines Gerätes beträgt zwei Jahre ab Kauf. Doch viele Händler verweigern die Reparatur oder einen Umtausch und schieben die Schuld auf den Hersteller oder die Kunden. In solchen Fällen sollten sich Kunden nicht abwimmeln lassen und die Garantieleistung notfalls einklagen.
Besonders stossend: Swisscom, Galaxus und Brack geben zu, dass für das Galaxy Z Flip 3 mehr Reparaturanfragen eingegangen seien. Das Gerät sei empfindlicher, weil es nicht mit stärkeren Panzergläsern ausgestattet werden könne. Der Kunde müsse daher noch vorsichtiger umgehen mit dem Gerät – ein Herstellerfehler sei das nicht.
Hersteller Samsung bietet auf seiner Internetseite an, den Bildschirm zum reduzierten Preis von 99 Franken zu ersetzen – aber nur bei den robusteren neueren Modellen Z Flip 4 und 5. Gegenüber saldo versicherte Samsung nun, dass auch der Bildschirm des älteren Z Flip 3 zu diesem Preis repariert werde. Philip Schilter hat die Konsequenzen aus der Verweigerung der Reparatur gezogen. Er kaufte sich ein neues Smartphone – kein faltbares mehr.
Garantiefall: Lassen Sie sich nicht abwimmeln
- Die Garantiefrist beträgt zwei Jahre. Bleiben Sie bei einem Geräteschaden hartnäckig. Schäden sollten sofort gemeldet werden.
- Steht es im Vertrag, darf der Händler selbst entscheiden, ob er ein defektes Gerät repariert, ersetzt oder den Preis zurückzahlt.
- Verweigert der Händler die Leistung, können Sie ihn einklagen. Erste Anlaufstelle ist der Friedensrichter. Sie können aber auch versuchen, die Reparatur oder einen Umtausch beim Hersteller oder beim Generalimporteur einzufordern. saldo-Fälle zeigen: Oft sind diese kundenfreundlicher als Händler.