In der Schweiz hat jede Person das Recht, zu wissen, welche Informa­tionen über sie gespeichert werden. Falsche Daten müssen korrigiert oder gelöscht werden. Dank dem Internetformular der Digitalen ­Gesellschaft lassen sich die Daten auf einfache Weise anfordern – etwa auf Vorrat gespeicherte Daten der Telekomfirmen, von Krankenkassen erhobene Gesundheitsdaten oder Informationen zur Kreditwürdigkeit, die von Bonitätsdatenbanken gesammelt werden.

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