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Ja. Eine Arbeitsunfähigkeit nur für eine bestimmte Tätigkeit ist durchaus möglich. Mit einem Bänderriss können Sie wohl eine sitzende Tätigkeit ausüben. Wenn aus medizinischer Sicht nichts dagegen spricht, können Sie somit Ihrem Nebenerwerb trotz Arbeitsunfähigkeit als Hebamme weiterhin nachgehen.
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