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Nein. Solange Ihr aktuelles Arbeitsverhältnis dauert, dürfen Sie keine andere Stelle antreten. Ausnahme: Ihr heutiger Arbeitgeber ist damit einverstanden. Das gilt generell bei jeder Tätigkeit während der Ferien. Denn Ferien sind zur Erholung der Angestellten da – nicht zur Erhöhung des Einkommens. Tipp: Sie können mit Ihrem heutigen Arbeitgeber einen sogenannten Aufhebungsvertrag schliessen, wenn er damit einverstanden ist. So können Sie das Arbeitsverhältnis früher als am Ende der Kündigungsfrist auflösen und die neue Stelle früher antreten.
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