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Ja. Im Verkehr mit Kunden sind Namensschilder auf der Arbeitskleidung zwar grundsätzlich zulässig. Allerdings sind Arbeitgeber verpflichtet, die Persönlichkeit und die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen. Die Sicherheitsinteressen der Angestellten haben dabei Vorrang gegenüber den Verkaufsinteressen des Arbeitgebers. Werden Sie aufgrund Ihres Namens angepöbelt, können Sie sich somit weigern, ein Namensschild zu tragen.
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