Inhalt
Nein. Da die Versicherung Ihnen keine Mahnung geschickt hat, sind Sie nach wie vor versichert. Denn die Versicherung darf bei Prämienverzug die Leistungen erst einstellen, wenn sie den Kunden mahnt und ihm eine letzte Zahlungsfrist von mindestens 14 Tagen einräumt. Dies, verbunden mit der Drohung, dass nach Ablauf dieser Frist die Leistungspflicht der Versicherung ruht. Der Versicherer könnte nach ungenutztem Ablauf der Frist auch sofort vom Vertrag zurücktreten, falls er diesen Schritt im Mahnschreiben angedroht hat.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden