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Ja. Jeder Elternteil muss den anderen rechtzeitig informieren, wenn er umzieht. Dessen Zustimmung braucht er aber in der Regel nicht. Ausnahmen: Die Eltern teilen sich das Sorgerecht, und ein Elternteil will mit dem Kind ins Ausland ziehen – oder der Umzug hat erhebliche Auswirkungen auf die elterliche Sorge und den persönlichen Verkehr durch den anderen sorgeberechtigten Elternteil. Können die Eltern sich nicht einigen, entscheidet die Kindesschutzbehörde am Wohnort des Kindes.
Ihre Ex-Freundin will mit der Tochter in ein Nachbardorf ziehen. Dazu benötigt sie Ihre Zustimmung nicht. Denn das bisherige Betreuungsmodell werden Sie bei einer derart geringen Distanz zum neuen Wohnort Ihrer Tochter beibehalten können.
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