Ja. Jeder Elternteil muss den anderen ­rechtzeitig informieren, wenn er umzieht. ­Dessen Zustimmung braucht er aber in der Regel nicht. Ausnahmen: Die Eltern teilen sich das Sorgerecht, und ein Elternteil will mit dem Kind ins Ausland ziehen – oder der Umzug hat erhebliche Aus­wirkungen auf die elterliche Sorge und den persönlichen Verkehr durch den an­deren sorgeberech­tigten Elternteil. Können die Eltern sich nicht einigen, entscheidet die Kindesschutzbehörde am Wohnort des Kindes.

Ihre Ex-Freundin will mit der Tochter in ein Nachbardorf ziehen. Dazu benötigt sie Ihre Zustimmung nicht. Denn das bisherige Betreuungs­modell werden Sie bei einer derart geringen Distanz zum neuen Wohnort Ihrer Tochter ­beibehalten können.