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saldo 14/2023
12.09.2023
Letzte Aktualisierung:
13.09.2023
13.09.2023
Nein. Bei einer künstlichen Terrainerhöhung gilt der ursprünglich gewachsene Boden als Ausgangspunkt für die Messung der erlaubten Maximalhöhe von Bäumen, Sträuchern und Hecken. Die Höhe der künstlichen Aufschüttung wird also mitberücksichtigt. Im Kanton Luzern dürfen Grünhecken bis 50 Zentimeter an die Grundstückgrenze gesetzt werden. Die erlaubte Maximalhöhe beträgt das Doppelte des Abstands.
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