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Nein. Die Wohnungseinrichtung gehört zur Privatsphäre des Mieters. Deshalb darf der Vermieter keine Fotos Ihrer Wohnungseinrichtung publizieren, wenn Sie damit nicht einverstanden sind – sei das im Internet oder sonstwo. Eine solche Veröffentlichung wäre ein unzulässiger Eingriff in Ihre Privatsphäre. Dasselbe gilt im Übrigen auch für Personendaten wie etwa Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.
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Wohnungsfoto d.d. Vermieter
Danke für die sehr gute Info. Meine Wohnung ist nicht gekündet. Vermieter will Fotos für die Bank! (Denke, er benötigt neue Hypo und Bank will Bildbelege). Aendert seine Begründung die Rechtslage?
Fotos im Netz
Wie kann ich dagegen vorgehen, wenn mein ex-vermieter meine privatsphäre verletzt indem er fotos von meiner Einrichtung ins netz stellt für eine Neuvermietung?