Die Umwandlungssätze, mit denen Guthaben in der Pensionskasse in eine Rente umgerechnet werden, sinken schon seit Jahren. Das bedeutet: Die Renten fallen bei gleichem Altersguthaben tiefer aus. Deshalb beziehen immer mehr Leute bei der Pensionierung ihr Guthaben als Kapital.
Zahlen der neuesten Pensionskassenstatistik des Bundes zeigen: Im Jahr 2013 bezogen frisch Pensionierte 5,85 Milliarden Franken in Form einer Kapitalauszahlung. 2022 lagen die Kapitalbezüge bereits bei 13,04 Milliarden Franken.
Felix Schindler (Name geändert) aus Bonstetten ZH hat sich entschieden, sich bei Erreichen des Rentenalters das Kapital der zweiten Säule auszahlen zu lassen. Er fragt sich nun, wie dies von seiner Bank bei einer Verlängerung der Hypothek berücksichtigt wird. Bisher basierte die Berechnung auf dem Erwerbseinkommen. Doch nach der Pensionierung wird sich Schindlers Einkommen auf die AHV-Rente und die Erträge aus seinem Vermögen beschränken.
Eine saldo-Umfrage bei zwölf grossen Banken in der Deutschschweiz zeigt: Grundsätzlich berechnen die Kreditgeber die Tragbarkeit einer Hypothek bei Erwerbstätigen und Rentnern gleich. Das heisst: Die Wohnkosten dürfen rund einen Drittel des Einkommens nicht überschreiten. In der Regel setzen sich die Wohnkosten aus den Hypothekarzinsen, gerechnet mit einem Risikozinssatz von 5 Prozent, plus Unterhaltskosten von 1 Prozent des Liegenschaftwerts sowie allfälligen Amortisationen zusammen.
Bei Rentnern gehen die Banken aber davon aus, dass die Belehnung der selbstbewohnten Immobilie bei zwei Dritteln oder darunter liegt und deshalb keine Amortisationen mehr nötig sind.
Bezogenes Kapital wird in eine theoretische Rente umgerechnet
Für Kunden im Rentenalter wenden zwei angefragte Banken bei der Einkommensschwelle besondere Regeln an: Bei der Basler Kantonalbank dürfen die Wohnkosten von bestehenden Kunden nach der Pension bis zu 50 Prozent des Einkommens erreichen. Und die Raiffeisenbanken legen bei Leuten im Rentenalter die Belastungsgrenze nicht bei einem Drittel, sondern bei 38 Prozent des Einkommens fest. Für die Tragbarkeit einer Hypothek rechnen alle Banken auch ausbezahltes Pensionskassenkapital an.
Wie sie das vorhandene Vermögen berücksichtigen, ist aber unterschiedlich. Die St. Galler Kantonalbank zum Beispiel rechnet die frei verfügbaren Vermögenswerte (Konto- und Depotguthaben) mit einem Umwandlungssatz von 4 Prozent in eine theoretische Rente um. Bei einem angenommenen Vermögen von 500'000 Franken wäre das ein Jahreseinkommen von 20'000 Franken zusätzlich.
Die Basler Kantonalbank wendet je nach Alter unterschiedliche Umwandlungssätze an: 3 Prozent bei den Frühpensionierten unter 65,4 Prozent bei den 65- bis 75-Jährigen, 5 Prozent bei über 75-Jährigen. Berner Kantonalbank und Postfinance rechnen generell mit einem Umwandlungssatz von 5 Prozent.
3 von 12 Banken behandeln ihre Kunden individuell
Keinen prozentualen Umwandlungssatz verwenden Valiant sowie die Luzerner und die Zürcher Kantonalbank. Valiant teilt das vorhandene Kapital durch die Restlebensdauer gemäss Lebenserwartungstabelle des Bundes. Die Luzerner Kantonalbank geht bei 65-Jährigen von einer Restlebenserwartung von 20 Jahren aus. Und die Zürcher Kantonalbank rechnet bei jüngeren Pensionierten mit einer Restlebensdauer bis Alter 90. Ab Alter 75 kalkuliert die Bank dann pauschal mit 15 Jahren, während deren das restliche Vermögen verbraucht wird.
Die übrigen Banken antworteten saldo, sie würden den Umwandlungssatz für jede Kundenbeziehung individuell festlegen. Er hänge von Faktoren wie Alter, Art und Höhe des Vermögens oder erwarteten Kapitalerträgen ab.