Reiseveranstalter wie Kuoni, Hotelplan und Tui zeigen sich bei Reiseabsagen wegen der Coronapandemie zurzeit grosszügig. Pauschalreisen lassen sich grundsätzlich kostenlos absagen (saldo 14/20). Bei Tui ist eine kostenlose Stornierung bis 14 Tage vor Abreise möglich, sofern die Reise bis Ende Oktober 2020 gebucht wurde und bis Ende Oktober 2021 stattfinden sollte. Reisende, die nur einen Flug buchten, können diesen in der Regel kostenlos umbuchen. Storniert die Airline den Flug, muss sie das Ticket erstatten.
Doch was geschieht im Fall einer Absage mit den Kosten für das Hotel oder die Ferienwohnung? Viele hoffen in solchen Fällen auf ihre Reiseversicherung. Doch übernimmt sie auch die Kosten, wenn jemand zum Beispiel zehn Tage in Quarantäne muss? Oder wenn jemand eine Reise absagt, weil der Bund nach der Buchung für Rückkehrer aus dem Reiseland eine Quarantänepflicht eingeführt hat? Und zahlt die Versicherung bei Reiseabsagen, weil im Reiseland für Schweizer eine Quarantänepflicht eingeführt wurde?
saldo verglich das Kleingedruckte von zehn Reiseversicherungen. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen von fünf Versicherern erwähnen Quarantäne als versichertes Ereignis: Axa, Europäische Reiseversicherung (ERV), Mobiliar, CSS und der ETI- Schutzbrief des TCS. Diese Versicherungen bestätigen gegenüber saldo, dass sie die Annulierungskosten übernehmen, wenn eine Reise wegen einer von Behörden angeordneten Quarantäne abgesagt wurde.
Die Allianz Travel schliesst die «Folgen aus Ereignissen von behördlichen Anordnungen» wie Quarantänemassnahmen aus. Gedeckt sind die Annullierungskosten aber, wenn jemand «einer ansteckenden Krankheit (einschliesslich der Diagnose einer epidemischen oder pandemischen Krankheit wie Covid-19) ausgesetzt war» und deshalb unter Quarantäne gestellt wird.
Bei manchen Versicherern kommt es darauf an, wann der Kunde die Reiseversicherung abschloss. Geschah das, nachdem die Weltgesundheitsorganisation den Ausbruch des Coronavirus am 11. März 2020 zur Pandemie erklärt hatte, sind laut CSS und Mobiliar sämtliche Schäden im Zusammenhang mit dem Virus ausgeschlossen. Die CSS stützt sich auf eine Klausel im Kleingedruckten, wonach «kein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht, wenn ein Ereignis oder Leiden zum Zeitpunkt der Bestellung der Versicherung bereits eingetreten oder für die versicherte Person erkennbar war». CSS-Sprecherin Karin Müller sagt, solange die Pandemie anhalte, sei jederzeit mit Reiserestriktionen zu rechnen. Bei Axa und dem ETI-Schutzbrief ist bei Neuabschlüssen nach dem 13. März (Axa) beziehungsweise dem 19. März (TCS) eine Stornierung nur dann gedeckt, wenn jemand an Covid-19 erkrankt – also nicht, weil jemand in Quarantäne muss.
Corona-Quarantäne vielfach nicht gedeckt
In den Versicherungsbedingungen von Baloise, Vaudoise und Zurich wird die Quarantäne nicht als versichertes Ereignis erwähnt. Zurich deckt aber Stornierungskosten, wenn jemand seine Reise wegen einer «behördlichen Massnahme» nicht antreten kann. Dazu gehört laut dem Zurich- Sprecher Kay Schubert eine behördlich angeordnete Quarantäne. Diese ist bei Baloise und Vaudoise hingegen nicht versichert.
Bei Generali-Kunden, die ihre Versicherung nach dem 17. September abgeschlossen haben, ist eine Quarantäne nur dann versichert, wenn sie keinen «Zusammenhang mit einer von Behörden verfügten Epidemie und/oder Pandemie» hat. Laut Generali-Sprecherin Patricia Shams ist eine Corona-Quarantäne deshalb nicht gedeckt. Für Verträge, die vorher abgeschlossen wurden, sind die früheren Versicherungsbedingungen massgebend. Danach ist eine Quarantäne ohne obige Einschränkung versichert.
Einige Länder gestatten die Einreise nur dann, wenn jemand einen negativen Corona-Test vorlegen kann. In einem solchen Fall übernehmen die wenigsten Versicherungen die Kosten für einen Test. Einzig die Mobiliar und die ERV – wobei diese nur dann zahlt, wenn der Test weniger kostet als die Annullierung.
Gut zu wissen: Bei allen Reiseversicherungen gedeckt ist in der Regel eine Reiseabsage, weil man am Coronavirus erkrankt ist.