Ein Mann trug Anfang 2022 in der Bahn keine Maske und verstiess damit gegen die entsprechende Vorschrift des Bundesrats in der Covid-Verordnung. Das Statthalteramt in Dietikon ZH büsste den Mann. Das Bezirksgericht Dietikon sprach ihn dagegen frei. ­Begründung: Inzwischen sei das Tragen von Masken nicht mehr obligatorisch. Daher müsse der Mann freigesprochen werden.

Bezirksgericht Dietikon, Urteil GB220018 vom 11. Juli 2022