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Ein Mann trug Anfang 2022 in der Bahn keine Maske und verstiess damit gegen die entsprechende Vorschrift des Bundesrats in der Covid-Verordnung. Das Statthalteramt in Dietikon ZH büsste den Mann. Das Bezirksgericht Dietikon sprach ihn dagegen frei. Begründung: Inzwischen sei das Tragen von Masken nicht mehr obligatorisch. Daher müsse der Mann freigesprochen werden.
Bezirksgericht Dietikon, Urteil GB220018 vom 11. Juli 2022
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Etwas mehr Erklärungen
Liebe Redaktion, hier hätte man sich etwas mehr Informationen gewünscht. Für normale Laien scheint es seltsam, das es nicht mehr auf das Gesetz zum Tatzeitpunkt ankommen soll wie sonst auch. Eventuell können Sie hier noch aufklären?